Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
24. März 1997
§ 85
§ 85 – Fahrkosten
Für Übernahme und Höhe der Fahrkosten gilt § 63 Absatz 1 und 3 entsprechend.
Kurz erklärt
- Die Regelungen zu Fahrkosten gelten hier ebenfalls.
- Es wird auf § 63 Absatz 1 und 3 verwiesen.
- Die Übernahme der Fahrkosten wird geregelt.
- Die Höhe der Fahrkosten wird ebenfalls festgelegt.
- Diese Bestimmungen sind anwendbar.